Auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier, in der das Zusammengehörigkeitsgefühl einer Firma an oberster Stelle steht, darf eigentlich niemand fehlen.

Nur wirklich gravierende Gründe können ein Fernbleiben entschuldigen, anderfalls könnte es einem durchaus als Desinteresse und Arroganz ausgelegt werden .

Quelle: Passauer Neue Presse, November 2006

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